Im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.03.2021 beendeten das Land Burgenland und seine direkten und indirekten Beteiligungsgesellschaften 47 Rechtsstreitigkeiten im Vergleichsweg. Neun dieser Vergleiche unterzog der BLRH einer genauen Prüfung.
Die detaillierter geprüften neun Vergleiche aus Rechtsstreitigkeiten waren dem Kultur-, dem Gesundheits- und dem Infrastrukturbereich zuzuordnen. Aufgrund datenschutzrechtlicher Verpflichtungen fasste der BLRH die an die Vergleichspartner geleisteten Zahlungen zusammen. Mit dieser Form der Darstellung werden Rückschlüsse auf konkret erhaltene Leistungen verhindert und dadurch berechtigte Geheimhaltungsinteressen von Privatpersonen gewahrt.
Im Fokus der Prüfung stand die Erhebung der mit den Vergleichen verbundenen Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt. Das Ziel der Prüfung war nicht die Bewertung der unterschiedlichen Rechtspositionen der Vertragspartner sowie die Überprüfung der unabhängigen gerichtlichen Bearbeitung, die nicht der Prüfkompetenz des BLRH unterliegt.
Insgesamt 47 Vergleiche im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.03.2021
Das Land Burgenland und seine Beteiligungen schlossen im geprüften Zeitraum 47 Vergleiche ab. Hierbei zahlten das Land bzw. seine Beteiligungen in Summe zumindest rd. 21,69 Mio. Euro an die jeweiligen Vergleichspartner. Bei 13 Prozent dieser Vergleiche kam es auch zu Zahlungsflüssen in die andere Richtung. Dadurch erhielten das Land Burgenland bzw. die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften in Summe zumindest rd. 0,94 Mio. Euro. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass die landesseitig Beteiligten, zumindest teilweise, aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Grundlagen ohnehin zur Leistung dieser Beträge verpflichtet waren.
Ausgaben in Höhe von rd. 18,54 Mio. Euro für die geprüften neun Vergleiche
Die vom BLRH detaillierter geprüften neun Vergleiche, zu denen etwa ein Rechtsstreit bezüglich des Schlosses Esterhazy oder auch jener mit dem Konvent der Barmherzigen Brüder zählten, führten beim Land Burgenland und den involvierten Beteiligungen zu Ausgaben in Höhe von rd. 18,54 Mio. Euro. Rd. 88 Prozent dieser Summe, sprich rd. 16,32 Mio. Euro flossen dabei an die jeweiligen Vergleichspartner. Die restlichen 12 Prozent betrafen Ausgaben des Landes bzw. der Beteiligungen für externe Leistungen.
Hohe Ausgaben für Rechtsanwälte
Diese Ausgaben für Rechtsanwälte und sonstige Berater von zumindest rd. 2,21 Mio. Euro bzw. rd. 12 Prozent der erhobenen Gesamtkosten bei den neun detailliert geprüften Vergleichen, stellten eine wesentliche und zusätzliche Belastung für den Haushalt des Landes Burgenland bzw. seiner Beteiligungen dar. Der BLRH stellte auch in einem Fall eine mangelnde Kostenkontrolle fest, da die schlussendlichen Ausgaben für externe Beratung fast das Doppelte des ursprünglichen Angebots ausmachten. Schritte zur Kostenüberwachung wurden nicht gesetzt.
Keine Kostenwahrheit – Interner Personalaufwand nicht erfasst
Die vom BLRH dargestellten Ausgaben stellten aber nicht sämtliche, für die Vergleiche angefallenen Kosten dar. Nicht erfasst waren die Kosten für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mangels interner Leistungsaufzeichnungen des Landes Burgenland waren diese nicht abbildbar. Darüber hinaus erschwerten vor allem unklare oder fehlende Buchungstexte die Datenerhebung und eine mögliche Zuordnung von externen Kosten zu konkreten Rechtsvergleichen.