Historisches
Der Kontrollausschuss – das Kontrollamt
Am 14. Semptember 1981 wurde der Kontrollausschuss im Artikel 74 des Landes-Verfassungsgesetz verankert. Zur Ausübung seiner Kontrolltätigkeit bediente sich der Kontrollausschuss des Kontrollamtes.
Der Landes-Rechnungshof
Dem Kontrollamt fehlte die Möglichkeit initiativ Prüfungen (von Amts wegen) einzuleiten. Prüfungsthemen konnten ausschließlich vom Landeskontrollausschuss festgelegt werden.
Um den veränderten Anforderungen an die Kontrolle gerecht zu werden, wurde der Landes-Rechnungshof auf Grundlage des Burgenländischen Landes-Rechnungshofgesetzes mit 7. Februar 2002 eingerichtet.