Prüfarten
Die Prüfungen werden zwischen Initiativprüfung und Antragsprüfung unterschieden:
Initiativprüfung
Bei einer Initiativprüfung sucht der BLRH das Prüfthema aus. Dabei verfolgt der BLRH einen risikoorientierten Prüfansatz.
Die Prüferinnen und Prüfer des BLRH beobachten das ganze Jahr über öffentlich zugängliche Informationen oder Medienberichterstattungen, welche zu einem Prüfthema führen könnten. Prüfergebnisse aus bereits veröffentlichten Prüfungen oder betriebliche Kennzahlen werden in die Prüfungsplanung ebenfalls miteinbezogen.
Im zweiten Halbjahr nimmt der BLRH eine interne Prüfabstimmung durch Einbringung von Themenvorschlägen der Prüferinnen und Prüfer vor. Basierend auf den Ressourcen des Teams werden Prüfungsthemen ausgewählt.
Im Hebst findet eine Abstimmung mit dem Rechnungshof Österreich zur Vermeidung von Doppelprüfungen im Sinne der Vorarlberger Vereinbarung statt.
Antragsprüfung
- der Landtag
- ein Drittel der Mitglieder des Landtags
- ein Landtagsklub, dessen Mitgliederanzahl ein Drittel der Anzahl der Mitglieder des Landtags nicht erreicht, einmal je Kalenderjahr
- der Landes-Rechnungshofausschuss
- drei Mitglieder des Landes-Rechnungshofausschusses
- die Landesregierung oder
- ein Mitglied der Landesregierung im Rahmen des den Mitgliedern der Landesregierung in der Geschäftsordnung der Landesregierung (Referatseinteilung) zugewiesenen sachlichen Aufgabenbereichs (einmal je Kalenderjahr)
Grundsätzlich dürfen nur drei Antragsprüfungen gleichzeitig anhängig sein. Der Landtag kann darüber hinaus immer einen Antrag stellen. Die Anträge werden formell und inhaltlich geprüft. Es besteht die gesetzliche Möglichkeit Unklarheiten der Anträge mit dem Antragssteller zu klären und gegebenenfalls den Antrag zu präzisieren. Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen zeitnah durchgeführt.