Im Nachfrageverfahren 2022 analysierte der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) den Umsetzungsstand von 156 Empfehlungen, die er im Jahr 2022 in insgesamt vier Berichten aussprach. Die geprüften Stellen wollen insgesamt rund 92,31 Prozent der Empfehlungen vollständig umsetzen. Rund 73,72 Prozent der Empfehlungen setzten sie bereits um. Rund 16,67 Prozent setzten die geprüften Stellen bereits teilweise um und rund 3,21 Prozent der Empfehlungen waren zum Zeitpunkt des Nachfrageverfahrens noch nicht umgesetzt. Für rund 6,41 Prozent der Empfehlungen gab es zum Zeitpunkt des Nachfrageverfahrens keinen Anwendungsfall. Für diese Empfehlungen konnte daher der Grad der Umsetzung nicht bewertet werden.
Die Details im Überblick
Ziel des Nachfrageverfahrens
Der BLRH überprüft, wie die geprüften Stellen die öffentlichen Mittel einsetzten und spricht Empfehlungen aus, damit die Finanzmittel möglichst wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig verwendet werden. Im Nachfrageverfahren erhob der BLRH, ob die geprüften Stellen die Empfehlungen umsetzten. Die geprüften Stellen gaben zum abgefragten Umsetzungsstand der Empfehlungen Rückmeldungen. Im Rahmen des Nachfrageverfahrens überprüfte der BLRH die Umsetzung seiner Empfehlungen. Die Wirksamkeit des BLRH zeigt sich insbesondere in der Umsetzung seiner Empfehlungen.