Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) überprüfte die Brückenerhaltung im Burgenland von 2019 bis 2021. Das Brückennetz mit 583 Brücken wies einen altersentsprechenden Erhaltungszustand auf, jedoch fehlte eine Gesamtstrategie der Burgenländischen Landesregierung auf Basis messbarer Ziele. Es gab keine klaren Zielvorgaben und keine umfassenden Wirkungsanalysen zum Brückennetz.
Die Details im Überblick
In Bezug auf Investitionen und Mittelverwendung gab das Land Burgenland von 2019 bis 2021 etwa 10,75 Mio. Euro aus, was etwa 25,7 Prozent der Gesamtauszahlungen für den Straßenbau entspricht. Die jährlichen Auszahlungen lagen unter dem zehnjährigen Investitionsplan und der BLRH konnte aufgrund fehlender Wirkungsanalysen die Auswirkungen der Planabweichungen auf das Brückennetz nicht abschließend beurteilen.
Bei den Brückeninspektionen wurden erforderliche Inspektionsintervalle nicht durchgängig eingehalten, und der BLRH kritisierte die fehlende bzw. lückenhafte Dokumentation der Brückenüberwachung durch den Streckendienst.
Das Land Burgenland schloss im November 2011 mit dem Land Steiermark ein Grenzbrückenübereinkommen ab. Dieses verpflichtete das Land Burgenland unter anderem zur Erhaltung der Lafnitzbrücke bei Burgauberg. Dennoch führte das Land Burgenland bis Juli 2023 weder Brückenprüfungen noch -kontrollen durch. Der BLRH wies darauf hin, dass die Nichteinhaltung geltender Normen und Richtlinien sowie die Vernachlässigung der Erhaltungspflicht das Risiko von Schadenersatzleistungen bei Unfällen birgt.
In Bezug auf das Vergaberecht kritisierte der BLRH die fehlende Dokumentation über die Berechnung des geschätzten Auftragswerts und wies auf einen Vergabefall hin, bei dem das Land Burgenland das falsche Vergaberegime wählte. Weiters identifizierte der BLRH Verbesserungspotenzial in der Dokumentation der Kostenermittlung, dem Internen Kontrollsystem und dem Compliance Management in der Baudirektion, insbesondere im Hinblick auf fehlende Risikoanalysen.