Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) hat die Beschaffung externer Beratungsleistungen durch das Land Burgenland im Zeitraum 2020 bis 2023 überprüft. Das Land Burgenland verfügte über keine verlässliche Datengrundlage über seine Beratungsleistungen. Die Ausgaben für Beratungsleistungen betrugen im überprüften Zeitraum zumindest 8,23 Millionen Euro. Im Fokus der Prüfung standen elf vom BLRH ausgewählte Stichproben. Die Ergebnisse der Prüfung zeigten das Fehlen von klaren Rahmenbedingungen für den Leistungszukauf von Beratungsleistungen auf. Die Beauftragungen der Stichproben erfolgten in Form von Direktvergaben, bei rund 91 Prozent davon holte das Land Burgenland keine Vergleichsangebote ein. Außerdem kam das Land Burgenland der Verpflichtung, sachkundige Auftragswertschätzungen zu erstellen, nicht nach. Der BLRH empfahl dem Land Burgenland, klare Rahmenbedingungen und eine verlässliche Datengrundlage für den Zukauf externer Beratungsleistungen zu schaff en.
Die Details im Überblick
Fehlende Rahmenbedingungen und unzureichende Datengrundlage
Ein zentrales Problem, welches der Bericht hervorhob, war das Fehlen klarer Rahmenbedingungen für den Zukauf von Beratungsleistungen. Es gab weder durchgängig definierte Beschaffungsprozesse, noch war die Notwendigkeit der Beratungsdienstleistungen nachvollziehbar dokumentiert. Darüber hinaus kritisierte der BLRH, dass dem Land Burgenland eine verlässliche Datengrundlage über die erbrachten Beratungsleistungen fehlte. Es lagen keine detaillierten Informationen über die Anzahl der Vergaben, den Gegenstand der Aufträge, die angewendeten Vergabeverfahren oder die Abrechnungsvolumina vor. Fundierte Analysen zu Beratungsleistungen waren daher weder möglich, noch lagen diese seitens des Landes Burgenland vor. Zudem fehlte es an einem wirksamen Beschaffungsmonitoring und -controlling, welches als Grundlage für strategische Entscheidungen dienen könnte.
Kritik an Direktvergaben und fehlender Vergleichsangebote
Im Rahmen der Stichprobenprüfung untersuchte der BLRH 33 Beauftragungen. Die vom BLRH überprüften Beauftragungen erfolgten in Form von Direktvergaben. Bei rund 91 Prozent dieser Vergaben holte das Land Burgenland keine Vergleichsangebote ein. Der BLRH empfahl, dass die Einholung von Vergleichsangeboten zur Regel werden sollte. Dies würde Markttransparenz schaffen und eine kosten- sowie qualitätsoptimierte Beauftragung gewährleisten. Gemäß Bundesvergabegesetz hatte das Land Burgenland eine sachkundige Auftragswertschätzung zu erstellen. Diese war von wesentlicher Bedeutung für die Wahl des Vergabeverfahrens. Dieser Verpflichtung kam es bei den überprüften Stichproben nicht nach.
Unklare Aufgabenverteilung und Regelungslücken bei der Beschaffung von Beratungsleistungen
Der BLRH bewertete die Einrichtung von Zentralstellen für die Beschaffung positiv. Dadurch war sichergestellt, dass Entscheidungen und die Abwicklung nicht allein in der Verantwortung einer einzelnen Person oder Dienststelle lagen. Zudem konnten die Zentralstellen einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven und effizienten Beschaffung leisten und die Dienststellen entlasten. Allerdings waren die Aufgaben der Zentralstellen nicht klar definiert. Dies betraf insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Beschaffungsmonitorings und -controllings. Trotz der Einrichtung von Zentralstellen hatten die Dienststellen weiterhin zahlreiche Aufgaben bei der Beschaffung von Beratungsleistungen zu erledigen. In den Beschaffungserlässen fehlten präzise Definitionen und Vorgaben für das gesamte Leistungsspektrum von Beratungsleistungen. Diese Regelungslücke führte dazu, dass eine einheitliche Vorgehensweise bei der Beschaffung von Beratungsleistungen nicht gewährleistet war. Ein klar definierter Sollprozess war nicht vorhanden.
Zahlen und Fakten
Die Ausgaben betrugen in den Jahren 2020 bis 2023 zumindest rund 8,23 Millionen Euro. Diese stiegen im überprüften Zeitraum um rund 76 Prozent an. Im Fokus der Prüfung standen elf vom BLRH ausgewählte Stichproben mit einem Abrechnungsvolumen von insgesamt rund 2,22 Millionen Euro.