Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) hat die Gebarung der Bedarfszuweisungen des Landes Burgenland für den Zeitraum von 2021 bis 2023 überprüft. In diesen drei Jahren zahlte das Land Burgenland insgesamt rund 146,34 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen an Gemeinden aus. Rund ein Drittel der Bedarfszuweisungen entfiel auf die finanzielle Unterstützung von Projekten. Im Jahr 2023 lag für rund 82 Prozent der Projektförderungen kein schriftlicher Antrag vor. Eine Dokumentation über die Beurteilung der beantragten Bedarfszuweisungen sowie der festgelegten Höhe der zuerkannten Bedarfszuweisungen fehlte.
Die Details im Überblick
Bedarfszuweisungen: Verwendungszwecke und Verteilung
Die Bedarfszuweisungen stellten Mittel dar, die der Bund den Ländern zur Weitergabe an die Gemeinden übertrug. Die Länder waren dazu verpflichtet, die Mittel an die Gemeinden anhand fünf definierter Verwendungszwecke zu verteilen. Die Aufteilung der Bedarfszuweisungen auf die burgenländischen Gemeinden war in der „Richtlinie 2021 für die Gewährung von Gemeinde- Bedarfszuweisungen“ geregelt. Ferner bestanden weitere Richtlinien zur Gewährung von Zweckzuschüssen zum Schulbau- und Kindergartenbauprogramm sowie Richtlinien für Subventionen im Feuerwehrwesen.
Fehlende Dokumentation und Nachprüfungen
Die Ansuchen um Gewährung von Bedarfszuweisungen für Projekte hatten nicht verpflichtend schriftlich zu erfolgen. Sie konnten sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Im Jahr 2023 lag für 82 Prozent der ausbezahlten Projektförderungen in Höhe von 19,34 Millionen Euro kein schriftlicher Antrag vor. Das Land Burgenland konnte zu den mündlichen Anträgen keine Dokumentation vorlegen. Auch lag keine Dokumentation über die Beurteilung der beantragten Bedarfszuweisungen und aufgrund dieser Beurteilung festgelegten Höhe der zuerkannten Bedarfszuweisungen für Projekte vor. Im überprüften Prüfungszeitraum führte das Land Burgenland keine Nachprüfung über die widmungsgemäße Verwendung der Bedarfszuweisungen für Projekte durch.
Regionale und parteipolitische Unterschiede
Gemeinden im Süden des Burgenlands bekamen im Vergleich zum Norden höhere Bedarfszuweisungen für Projekte pro Kopf. Bedarfszuweisungen für Projekte pro Kopf nahmen mit der Größe der Gemeinde ab. Gemeinden mit einer Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister, die bei der Wahl für die Partei SPÖ angetreten waren, erhielten tendenziell höhere Auszahlungen.
Vorwegabzüge für Schul- und Kindergartenbau und Feuerwehrwesen
Das Land Burgenland stellte in den Jahren 2021 bis 2023 aus den Bedarfszuweisungen Mittel zur finanziellen Unterstützung des Schul- und Kindergartenbauprogrammes sowie zur Förderung im Feuerwehrwesen bereit. Diese zog das Land Burgenland vorweg von den allgemeinen Bedarfszuweisungen ab. Insgesamt waren das im überprüften Zeitraum rund 1,53 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung des Schul- und Kindergartenbauprogramms und 6,56 Millionen Euro für Förderungen im Feuerwehrwesen.
Überblick über die Verwendung nach Verwendungszweck
Verwendungszweck 1 – Förderung interkommunaler Zusammenarbeit: Zur Unterstützung der Kooperation zwischen Gemeinden stellte das Land Burgenland rund 12,78 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge auf Förderungen im Bereich Breitbandausbau und Verkehr blieben aus. Einen Teil dieser Bedarfszuweisungen stellte das Land Burgenland den Gemeinden in Form von Sachleistungen zur Verfügung.
Verwendungszweck 2 – Unterstützung strukturschwacher Gemeinden: Gemeinden mit besonderen strukturellen Herausforderungen erhielten im überprüften Zeitraum rund 18,55 Millionen Euro. Strukturschwache Gemeinden waren insbesondere jene, die überdurchschnittlich von Abwanderung betroffen waren und geringe Kommunalsteuereinnahmen aufwiesen. Im Jahr 2023 erhielten 145 der 171 burgenländischen Gemeinden Bedarfszuweisungen zur finanziellen Unterstützung.
Verwendungszweck 3 – Förderung von Gemeindezusammenlegungen: In den Jahren 2021 bis 2023 zahlte das Land Burgenland keine Bedarfszuweisungen für Gemeindezusammenlegungen aus. In diesem Zeitraum gab es keine Gemeindezusammenlegungen.
Verwendungszweck 4 – Landesinterner Finanzausgleich zwischen den Gemeinden: Zur Angleichung unterschiedlicher Finanzkraft zwischen den Gemeinden sah das Land jährlich 1,50 Millionen Euro vor. Im Jahr 2023 entfielen die Bedarfszuweisungen zum Finanzkraftausgleich von 1,50 Millionen Euro auf 117 Gemeinden.
Verwendungszweck 5 – Bedarfszuweisungen an Gemeinden: Der Verwendungszweck 5 bestand aus der Projektförderung, die Aufstockung der Bedarfszuweisungen und dem 5-Säulen Modell. Etwa 70 Prozent der gesamten Bedarfszuweisungen entfielen im überprüften Zeitraum auf den Verwendungszweck 5. In den Jahren 2021 bis 2023 zahlte das Land Burgenland dafür jährlich zwischen rund 29,85 Millionen Euro und rund 37,30 Millionen Euro aus. Im Jahr 2023 erhielten alle 171 Gemeinden Bedarfszuweisungen aus dem Verwendungszweck 5. Rund ein Drittel der gesamten Bedarfszuweisungen entfiel auf die finanzielle Unterstützung von Projekten.