Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Der Burgenländische Landes-Rechnungshof verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente folgende Bildmarke:
Verifizerung von amtssignierten Schriftstücken
Der Burgenländische Landes-Rechnungshof bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Burgenländischen Landes-Rechnungshofs folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
- Postalische Zusendung an den Burgenländischen Landes-Rechnungshof oder persönliche Abgabe des Schreibens im Burgenländischen Landes-Rechnungshof.
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse post@blrh.at.