Rechtsgrundlagen
Die meisten Bundesländer haben – zusätzlich zur Kontrolle des Rechnungshofs – eigene Einrichtungen zur Kontrolle der Landesgebarung geschaffen.
Das Bestehen und die Tätigkeit des Bgld. Landes-Rechnungshofs gründet sich auf eine Reihe von Vorschriften, die sich in der Bgld. Landesverfassung, in der Geschäftsordnung des Bgld. Landtags, im Bgld. Landes-Rechnungshofgesetz und in der Geschäftsordnung des Bgld. Landes-Rechnungshofs finden: