Interaktive Grafiken: Bedarfszuweisungen 2021 bis 2023
Bedarfszuweisungen waren Gemeindemittel, welche der Bund den Ländern zur Weitergabe an die Gemeinden übertrug. Die Länder waren gemäß Finanzausgleichsgesetz 2017 verpflichtet, die Mittel an die Gemeinden für fünf Verwendungszwecke (VWZ) auszuschütten. (Genaueres zu den Verwendungszwecken siehe Prüfungsbericht des BLRH „Bedarfszuweisungen 2021 bis 2023“).
Die folgende Tabelle zeigt die Gemeinde, den Bezirk, das Jahr, die Partei, den Verwendungszweck sowie den Betrag für diese Bedarfszuweisung und die Einwohner (EW) zum 31.10.2022. Der BLRH bezog in die Analyse die Zuordnung der politischen Partei der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für die Jahre 2021 und 2022 gemäß Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2017 und für das Jahr 2023 gemäß Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2022 ein.
Die Boxen über der Tabelle interagieren mit den Filtern. Zum Beispiel bei Verwendung des Filters Verwendungszweck „Vorwegabzug Freiwillige Feuerwehr“ werden nur jene Gemeinden und Einwohner angezeigt, die für diesen Verwendungszweck eine Bedarfszuweisung erhielten.
Die Betrag von rund 139,01 Millionen Euro beinhaltet nur die Zahlungen an die Gemeinden. Zahlungen an Dritte in Höhe von rund 7,33 Millionen Euro zum Beispiel für Sachleistungen oder an Gemeindeverbände sind in der interaktiven Grafik nicht enthalten.
