Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) hat die Gebarung der Verwaltungsstrafverfahren bei den Bezirkshauptmannschaften im Burgenland überprüft. Die Konzentration von Verwaltungsstrafverfahren auf der Bezirkshauptmannschaft Güssing führte zu einer Spezialisierung und Optimierung des Ressourceneinsatzes. Das neue EDV-Programm ermöglichte eine durchgängige elektronische und einheitliche Abwicklung aller Verwaltungsstrafverfahren. Bei der Abwicklung von Organstrafverfügungen fehlten seitens des Landes Burgenland Vorgaben. Dies machte sich in der uneinheitlichen Dokumentation und unterschiedlichen Abrechnung der Organmandatsstrafen im Buchhaltungsprogramm bemerkbar.
Die Details im Überblick
Bündelung von Verwaltungsstrafverfahren hat positive Auswirkungen
Das Land Burgenland plante im Jahr 2019 eine Spezialisierung und Bündelung der Abwicklung von bestimmten Verwaltungsstrafverfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing. Ziel war die anderen Bezirkshauptmannschaften zu entlasten und Know-How zu bündeln. Die Übertragung erfolgte schrittweise ab Jänner 2020 und war im März 2023 abgeschlossen. Dies ermöglichte bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing eine Spezialisierung und Optimierung des Ressourceneinsatzes.
Durchgängig, einheitliche Abwicklung durch neues EDV-Programm
Das Land Burgenland schloss im Dezember 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres ab, um die EDV-Fachanwendung „VStV“ zu nutzen. Dadurch konnten die Bezirkshauptmannschaften alle Verwaltungsstrafverfahren durchgängig elektronisch führen. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2015 fielen im Land Burgenland Kosten in der Höhe von rund 0,96 Millionen Euro an. Eine Schnittstelle zwischen dem Buchhaltungsprogramm des Landes und diesem Programm fehlte jedoch noch.
Fehlende Vorgaben bei der Abwicklung von Organstrafverfügungen
Der BLRH überprüfte die Abwicklung von Organstrafverfügungen stichprobenweise bei vier Bezirkshauptmannschaften. Das Land Burgenland beschaff te für alle Bezirkshauptmannschaften die Organmandatsblöcke und verteilte diese. Eine einheitliche Dokumentation seitens der Bezirkshauptmannschaften war nicht vorhanden. Im überprüften Zeitraum gab es keine Vorgaben seitens des Landes Burgenland für die Verwaltung der streng verrechenbaren Drucksorten. Die Bezirkshauptmannschaften erfassten die
Abrechnungen der Organmandatsstrafen im Buchhaltungsprogramm unterschiedlich. Dies war ebenfalls auf die fehlenden Vorgaben seitens des Landes Burgenland zurückzuführen.
Zahlen und Fakten
Die angezeigten Verwaltungsübertretungen stiegen im überprüften Zeitraum von rund 215.600 auf rund 332.100 an. Die Anzahl der Anonymverfügungen stieg von rund 109.000 im Jahr 2020 auf rund 187.000 im Jahr 2022 an. Der Anteil der Anonymverfügungen
der Bezirkshauptmannschaft Güssing stieg im überprüften Zeitraum von rund 10 Prozent auf rund 37 Prozent an. In den Jahren 2020 bis 2022 stieg die Anzahl der Strafverfügungen von rund 47.000 auf rund 65.200. Im Jahr 2022 erstellte die Bezirkshauptmannschaft Güssing beinahe die Hälfte aller Strafverfügungen.