Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) überprüfte die Prüfungshandlungen des Landes Burgenland zu den Eröffnungsbilanzen der burgenländischen Gemeinden. Die Gemeinden mussten die Eröffnungsbilanzen nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) zum 01.01.2020 erstellen. Das Land Burgenland unterstützte die Gemeinden bei der Umstellung auf die VRV 2015.
Die Details im Überblick
Unterstützung durch externe Expertin
Bereits im Jahr 2016 traf das Land Burgenland vorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen der VRV 2015. Dazu wurde ein Projektteam eingerichtet. Eine externe Expertin unterstützte das Projektteam.
Die Leistungserbringung der Expertin begann zumindest drei Monate vor der Beauftragung. Daher empfahl der BLRH, dass das Land Burgenland aus Gründen der Rechtssicherheit, Aufträge schriftlich und vor Erbringung der Leistung erteilen sollte. Ebenso sollten Rechnungen oder Honorarnoten detaillierte Leistungsaufstellungen enthalten.
Übermittlung von Bewertungsrichtlinie
Das Land Burgenland übermittelte den burgenländischen Gemeinden im März 2017 die „Richtlinie für die Bewertung des Sachanlagevermögens gemäß den Bestimmungen der VRV 2015“. Das Ziel dieser Richtlinie war es, dass die Gemeinden ihr Sachanlagevermögen erfassten, einheitlich bewerteten und beschlossen. Die Bewertung des Sachanlagevermögens war für die Erstellung einer Eröff nungsbilanz unerlässlich.
Keine zusätzlichen Personalressourcen
Das Referat Gebarungsaufsicht erhielt für die Prüfung der 171 Eröffnungsbilanzen der Gemeinden keine zusätzlichen Personalressourcen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hatten dies neben ihren Aufgaben durchzuführen. Ebenso fehlten auch Vorgaben zum Umfang der Prüfung, der Prüfungstiefe und der Prüfungsdauer. Der BLRH empfahl dem Land Burgenland, interne Zeitaufzeichnungen zu führen. Dies sollte eine nachvollziehbare und effi ziente Planung der Personalressourcen gewährleisten.
Zeitdruck bei Einhaltung der Fristen
Mit Erlass vom 19.08.2020 teilte das Land Burgenland den burgenländischen Gemeinden mit, dass die Eröffnungsbilanzen bis zum 30.09.2020 zu beschließen und bis zum 31.10.2020 vorzulegen waren. Mehr als die Hälfte aller 171 burgenländischen Gemeinden hielten weder die Frist für die Beschlussfassung noch für die Vorlage der Eröffnungsbilanz 2020 ein. Das Land Burgenland dokumentierte die gesetzten Maßnahmen, wie zum Beispiel Fristverlängerungen und Mahnungen, nicht durchgängig.
Plausibilitätsprüfung der Eröffnungsbilanzen
Das Land Burgenland führte eine Plausibilitätsprüfung der Eröffnungsbilanzen aller burgenländischen Gemeinden durch. Dabei stellte es fest, dass 69 der 171 Eröffnungsbilanzen Mängel enthielten. Die häufigsten beanstandeten Mängel waren Abweichungen zwischen Einnahmen- und Ausgabenresten des Rechnungsabschlusses 2019 zu den Forderungen und Verbindlichkeiten in der Eröffnungsbilanz 2020, die Dotierung von Personalrückstellungen sowie der Ausweis von Beteiligungen.