Der Burgenländische Landes-Rechnungshof (BLRH) hat die strategische Umsetzung der Agenda 2030 – Klimaschutz überprüft. Das Land Burgenland bekannte sich zu der Umsetzung der Agenda 2030 und legte eine Klima- und Energiestrategie 2050 fest. Nach einer Evaluierung adaptierte es diese und daraus entstand die Klimastrategie 2030. Die Klimaziele der Agenda 2030 waren nicht gesetzlich verankert und messbare Wirkungsziele fehlten. Ebenso fehlten Plankosten für die Umsetzung der Maßnahmen der Klimastrategie 2030, obwohl diese eine wesentliche Grundlage für eine Kostenkontrolle bilden.
Die Details im Überblick
Evaluierung der Klimastrategie 2050 ergab Klimastrategie 2030
Fehlende gesetzliche Verankerung und Wirkungsziele
Die Klimaziele der Agenda 2030 waren im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht gesetzlich verankert. Der BLRH betonte in seinem Bericht die Zweckmäßigkeit von gesetzlich verankerten Rahmenbedingungen. Mit dem neu gesetzten Ziel einer „bilanziellen Klima- und Energieneutralität“ bis zum Jahr 2030 veränderten sich bisherige Maßnahmen in zeitlicher, qualitativer und quantitativer Hinsicht. Seitens des Landes Burgenland setzte man keine messbaren Ziele, mit denen die Umsetzung der Maßnahmen sowie die „bilanzielle Klimaneutralität im Jahr 2030“ gemessen werden konnte. Der BLRH empfahl dem Land Burgenland, Wirkungsziele festzulegen und aussagekräftige Indikatoren zu definieren.
Kosten für Erstellung der Klimastrategien und Umsetzung der Maßnahmen
Die Kosten für die beiden Klimastrategien betrugen rund 235.000 Euro. Davon entfielen rund 115.000 Euro für die Klima- und Energiestrategie 2050 und weitere 120.000 Euro auf die neue Klimastrategie 2030. Die jährlichen Kosten für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen stiegen von 2019 bis 2023 von rund 27,23 Mio. Euro auf rund 46,31 Mio. Euro. Dieser Anstieg war insbesondere auf die Zuschüsse des Landes Burgenland an die Verkehrsverbund Ost-Region GmbH zurückzuführen. Ebenso gewährte das Land Burgenland Förderungen aus dem Bgld. Ökoenergiefonds. Im Jahr 2023 betrugen diese Förderungen bis August rund 10,67 Mio. Euro. Mehr als die Hälfte der Kosten betrafen die Sonderförderaktion „Tausch von fossilen Heizungssystemen“. Für die Umsetzung der Maßnahmen der Klimastrategie 2030 legte das Land Burgenland keine Plankosten fest. Daher empfahl der BLRH im Sinne einer Kostenkontrolle bei Erstellung eines Maßnahmenplans künftig Plankosten festzulegen. Ebenso fehlte eine gesamtheitliche Kostenübersicht für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen für die Jahre 2019 bis 2030. Somit war für den BLRH keine verlässliche Prüfung der Vollständigkeit und keine abschließende inhaltliche Beurteilung über die Kosten für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen möglich.