Aufgaben
Der Landes-Rechnungshof unterstützt den Landtag bei der dem Landtag verfassungsrechtlich obliegenden Gebarungskontrolle des Landes. Gebarung ist alles, was schlussendlich zu Einnahmen (Erträgen) oder Ausgaben (Aufwendungen) führt. Dem Landes-Rechnungshof obliegen folgende Aufgaben:
- Prüfung der Gebarung des Landes,
- Prüfung der Gebarung der der Landesregierung unterstellten öffentlichen Ämter sowie Anstalten, Stiftungen und Fonds,
- Prüfung der Gebarung von Unternehmungen, die das Land allein betreibt oder Unternehmungen, an denen dem Land mehr als 25% der finanziellen Anteile zusteht,
- Prüfung der Gebarung von Unternehmungen, an denen eine zusammengerechnete Beteiligung des Landes einerseits und burgenländischer Gemeinden und/oder Gemeindeverbände andererseits zu mehr als 25% vorliegt,
- Prüfung von widmungsgemäßen Verwendung und der Wirksamkeit der vom Land gewährten finanziellen Förderungen, einschließlich der vom Land übernommenen Haftungen für den Bereich der Haftung,
- Erstellung von Gutachten über die Gebarung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Auftrag der Bgld. Landesregierung,
- Prüfung der Gebarung der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern,
- Prüfung von Unternehmen einer Gemeinde ab einem finanziellen Anteil von mehr als 50 %,
- Prüfung der Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Mitteln einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern,
- Mitwirkung an der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben des Landes und
- Mitwirkung an der gemeinschaftsrechtlichen Finanzkontrolle, wenn Rechtsträger Finanzmittel der Europäischen Union direkt oder aus dem Bereich der kofinanzierten Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Die Tätigkeit des Landes-Rechnungshofs ist darauf ausgerichtet, auf eine gesetzmäßige, sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßigen Verwendung öffentlicher Mittel hinzuwirken. Auf der Grundlage seiner Prüfungsergebnisse berät der Landes-Rechnungshof die geprüften Stellen und unterbreitet konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen, Einsparungen oder Mehreinnahmen.