Ablauf einer Prüfung
Die Prüfungen im BLRH werden nach einem standardisierten Ablauf durchgeführt. Dies ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zielgerichtet und effizient zu arbeiten und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
Einleitung
Der BLRH kann mit einer Prüfung beauftragt werden (Antragsprüfung) oder eine Prüfung von Amts wegen einleiten (Initiativprüfung).
Vorbereitung
Es wird ein internes Vorgehenskonzept erstellt und erforderliche zeitliche und personelle Ressourcen geplant. Mit der geprüften Stelle wird ein Einleitungsgespräch durchgeführt.
Prüfung
Das Prüfteam beginnt mit der Prüfungshandlung, fordert Unterlagen von der geprüften Stelle an, analysiert diese und führt Prüfgespräche.
Schlussbesprechung
Der BLRH bespricht das Prüfungsergebnis mit der geprüften Stelle im Rahmen einer Schlussbesprechung.
Vorläufiges Prüfungsergebnis
Der BLRH übermittelt das vorläufige Prüfungsergebnis an die geprüfte Stelle mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme.
Stellungnahme
Mit der Übergabe des vorläufigen Prüfungsergebnisses beginnt eine maximal zehn wöchige Stellungnahmefrist. Rechtzeitig erstattete Äußerungen der geprüften Stellen werden in den Prüfungsbericht aufgenommen. Gegebenenfalls nimmt der BLRH auch eine Gegenäußerung zu der Stellungnahme vor.
Landtag, Gemeinde & Veröffentlichung
Am Ende des Prüfungsprozesses erstellt der BLRH den endgültigen Prüfungsbericht und veröffentlicht diesen. Er übermittelt diesen an die geprüfte Stelle, den Landtag und die Landesregierung und im Falle einer Gemeindeprüfung an den Gemeinderat und den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin.